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| Datum | von | Eintrag |
| 06.07.2010 |
Simone
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Es ist entschieden: bei einer Wahlbeteiligung von gerademal 37,7% haben davon 61% (also gerade mal rund 3 Millionen) entschieden das rund 12 Millionen Menschen am besten gar nicht mehr rauchen sollen....herzlichen Glückwunsch Bayern! Und wenigstens danke das die Verallgemeinerung und Ausweitung aufs ganze Bundesland gleich von sämtlichen Politikern nur belächelt wird....
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| 28.04.2010 |
Paul
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Schön dass sich jemand öffentlich gegen den Verbotswahn auflehnt.
Das ursprüngliche Ziel der Nichtraucherschutz (Passivrauch wäre wieder ein Thema) wurde aus den Augen verloren.
Jetzt wird mit der Geruchsbelästigung argumentiert.
ÖDP, SPD und Grüne unterstützen es auch noch.
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| 20.04.2010 |
Volker aus Hamburg
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Ich bin über die April-Ausgabe vom "Rolling Stone Magazin" auf Euch aufmerksam geworden - tolles Album, Jungs und Mädels ! Coole Webseite ! Hier im Norden ist derzeit eher das Flugverbot als das Rauchverbot aktuell - dafür aber ohne Volksbegehren :)
Grüße aus Hamburg
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| 04.04.2010 |
Simone
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ZITAT: „Die direkte Demokratie in den Bundesländern ist in Deutschland immer als dreistufiges Verfahren konzipiert. Das Volksbegehren ist hierbei stets die zweite Stufe des Verfahrens. Ihm geht als erste Stufe entweder ein Antrag auf ein Volksbegehren oder eine Volksinitiative (in Sachsen: Volksantrag)
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| 04.04.2010 |
Simone
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voraus. Wird ein erfolgreiches Volksbegehren nicht vom Parlament angenommen, kann ein Volksentscheid als abschließende dritte Stufe folgen. Die Gesamtheit der drei Verfahrensschritte wird in Deutschland als Volksabstimmung bezeichnet. Für den Erfolg eines Volksbegehrens ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. Bei dem nur in Hamburg zulässigen fakultativen Volksbegehren, ist das Unterschriftenquorum und die Frist abgesenkt bzw. verkürzt. Die genauen Verfahrensregeln, z. B. die Zahl der zu sammelnden Unterschriften, sind dabei allerdings in jeder Gebietskörperschaft anders geregelt (*1). Neben einer verfassungsrechtlichen Verankerung werden Volksbegehren zumeist durch weitere
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| 04.04.2010 |
Simone
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einfachgesetzliche Vorschriften (ein "Volksentscheidsgesetz" o. ä.) und teilweise auch durch zugehörige Durchführungsverordnungen geregelt . Ist es den Initiatoren eines Volksbegehrens gelungen die notwendige Anzahl Unterschriften in der vorgegebenen Frist zu sammeln, wird das Begehren zunächst auf formale Zulässigkeit geprüft und dann dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Dieses hat nun die Möglichkeit in einer bestimmten Frist über die Annahme oder Ablehnung des Volksbegehrens zu entscheiden. Lehnt die Vertretung das Volksbegehren mehrheitlich ab, kommt es zum Volksentscheid (*2). Außer in Hessen und dem Saarland ist es in allen Bundesländern möglich, per Volksbegehren eine Änderung der Landesverfassung anzustreben (*3). In Berlin und Bremen gelten für diese Volksbegehren erhöhte Unterschriftsquoren. In einigen Bundesländern können auch Neuwahlen des Parlaments per Volksbegehren angestrebt werden.“
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| 04.04.2010 |
Simone
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*1: z.B. in Bayern: 10% in 14 Tagen, Baden-Württemberg immerhin 16,67% in 14 Tagen usw...
*2: Das Parlament stimmt zu oder lehnt ab!!! Nicht mehr die Bürger wenn sie es annehmen!!Damit reichen sehr wohl (in Bayern) 10% wenn es vom Parlament angenommen wird!
*3: Damit können wenn das Parlament es annimmt mit nur 10% sogar ganze Landesverfassungen geändert werden!
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| 04.04.2010 |
Simone
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Tolle Wurst, erzähl mir nochmal was über Informieren bitte....Für dich geht es nach wie vor ums Rauchen, schön für dich. Das ich eigentlich damit ansprechen wollte das es möglich ist in gewissen Bundesländern mit nur 10% der Stimmen bei Annahme im Parlament WIRKLICH solche Gesetzte ( und es geht um weit mehr als das Rauchen!)einzuführen bzw zu ändern scheint dir ja entgangen zu sein.Aber damit ist für mich die Diskussion auch beendet, denn ich habe es schon mal geschrieben: Erst lesen, dann nachdenken und verstehen, dann angreifen....Mehr werd ich nicht dazuschreiben....
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| 02.04.2010 |
M.
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@Simone Nix für ungut, aber warum informierst du dich nicht über ein Thema, bevor du etwas dazu schreibt. 10% werden benötigt, um eine Volksabstimmung durchzusetzen. Diese findet im Juni statt. Benötigt werden mind. 50% Ja-Stimmen, erst dann ist der Gesetzesentwurf angenommen.
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| 31.03.2010 |
Simone
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Es werden 50% und nicht 10% benötigt???Interessant, dann frage ich mich (wie deutlich weiter unten bereits geschrieben für die die Zahlen wollen) warum 1.298.746 Stimmen dafür (laut der offiziellen Abstimmungsseite wohlgemerkt wo das ganze noch richtig umjubelt wurde!) ausreichend waren bei 12.494.781 Menschen (die laut Wikipedia im März 2009) da wohnten (und ich glaube nicht das sich seitdem die Zahl mehr als halbiert hat!!!)?????
Das es hier wie immer um das liebe Geld mitgeht ist ja kein neues Thema, aber anscheinend hast auch du hier wie viele andere die deutliche Ironie mitüberlesen und hast das was ich geschrieben habe nicht wirklich verstanden. Es geht mir nicht nur um Toleranz....Vielleicht findest ja durch nochmals genauer lesen (aller Sachen) doch noch raus was ich sagen wollte:-)....
LG Simone
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